Ausfallgebühr beim Friseur: Was ist erlaubt?

Stand: 14. Oktober 2026

Ein Kunde kommt nicht, der Stuhl bleibt leer, der Umsatz ist weg. Viele Salons fragen sich dann: Darf ich dafür Geld verlangen? Die kurze Antwort: Ja, aber nur wenn du es vorher klar vereinbart hast und der Betrag angemessen ist. Hier steht, worauf es ankommt.

Die Grundlage: § 615 BGB

Nimmt ein Kunde eine vereinbarte Leistung nicht ab, gerät er in Annahmeverzug. Nach § 615 BGB darf der Dienstleister dann den vereinbarten Preis verlangen, abzüglich dessen, was er spart oder anderweitig verdient. Besetzt du den Termin kurzfristig neu, entfällt der Anspruch also.

Der Bundesgerichtshof hat 2022 (Az. III ZR 78/21, eine Ergotherapie-Praxis) die Regeln dafür klar gezogen. Sie lassen sich gut auf Salons übertragen:

  • Der Termin ist erkennbar exklusiv für diesen Kunden reserviert, nicht nur eine lose Planungshilfe.
  • Der Kunde wurde vorher klar informiert: Der Termin ist verbindlich, bei Nichterscheinen fällt Geld an.
  • Die Absagefrist ist angemessen. 24 Stunden hat der BGH gebilligt.
  • Der Betrag ist angemessen, und der Kunde darf nachweisen, dass dir weniger oder kein Schaden entstanden ist.
  • Ohne Verschulden, etwa bei plötzlicher Krankheit, muss der Kunde nicht zahlen.

Wie hoch darf die Ausfallgebühr sein?

Eine Pauschale darf den Schaden nicht übersteigen, der dir typischerweise entsteht (§ 309 Nr. 5 BGB). Für einen Salon ist das in der Regel höchstens der Preis der gebuchten Leistung, oft weniger, weil Material gespart wird. Eine Gebühr über dem Leistungspreis ist kaum zu halten.

Wichtig ist auch der Satz, dass der Kunde einen geringeren Schaden nachweisen darf. Fehlt er, kann die ganze Klausel unwirksam sein.

So vereinbarst du die Gebühr wirksam

  • Zeig die Regel vor der Buchung, mit Absagefrist und konkretem Betrag.
  • Lass sie aktiv bestätigen, zum Beispiel mit einem Häkchen bei der Online-Buchung.
  • Formuliere klar und ohne Drohung. Beispiel: „Absagen sind bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos. Danach oder bei Nichterscheinen berechnen wir 20 €. Dein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.“
  • Erwähne bei Online-Buchungen das Widerrufsrecht, mehr dazu unten.

Ein Hinweis wie „Bei kurzfristigen Absagen können wir ein Ausfallhonorar berechnen“ ohne Betrag und ohne Bestätigung wirkt vor allem abschreckend. Vor Gericht reicht er oft nicht.

Achtung bei Online-Buchungen: das Widerrufsrecht

Seit dem 19.06.2026 müssen online geschlossene Verträge auch online widerrufen werden können. Wer einen Friseurtermin mit Leistung und Preis online bucht, hat 14 Tage ab Buchung ein Widerrufsrecht. Ein Widerruf in dieser Zeit kostet nie etwas, auch nicht kurz vor dem Termin.

Deine Absagefrist und die Ausfallgebühr greifen deshalb erst nach diesen 14 Tagen und bei einem echten No-Show. Wie das genau funktioniert, steht im Ratgeber zum Widerrufsrecht.

Lohnt es sich, die Gebühr einzuklagen?

Bei 20 bis 40 € meist nicht. Die Ausfallgebühr wirkt vor allem dadurch, dass Kunden sie vorher kennen und beim nächsten Besuch darauf angesprochen werden. Bewährt hat sich, die offene Gebühr beim nächsten Termin an der Kasse zu kassieren und Kunden, die öfter nicht kommen, für Online-Buchungen zu sperren. Sperren ist erlaubt, solange es nicht diskriminiert. Kündige es aber nicht vorher als Strafe an.

Weniger Ausfälle von vornherein

  • Neue Kunden online erst als Anfrage annehmen und bestätigen.
  • E-Mail-Adressen bei der Buchung per Code bestätigen lassen, damit Bestätigungen ankommen.
  • Termine mit Kalendereintrag bestätigen, damit sie im Handy des Kunden stehen.
  • Offene Gebühren sichtbar machen, damit dein Team sie beim nächsten Termin anspricht.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel frag deinen Anwalt oder deine Innung.

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